Der Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) erstreckt sich auf die sechs pfälzischen Amtsgerichtsbezirke Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer . Die Zahl der Gerichtseingesessenen des gesamten Landgerichtsbezirks beläuft sich auf knapp 600.000 Menschen.

Das Landgericht verfügt einschließlich der beiden Kammern für Handelssachen über insgesamt zwölf Zivilkammern und neun Strafkammern, einschließlich der Strafvollstreckungskammer.

Die Zivilkammern entscheiden sowohl in erster Instanz (§ 71 GVG) als auch über Berufungen und Beschwerden gegen erstinstanzliche Urteile und Beschwerden der Amtsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit Ausnahme der von den Familiengerichten entschiedenen Sachen (§ 72 GVG).

In Zivilsachen bestehen bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) Sonderzuständigkeiten für Urheberrechtsstreitsachen, Baulandsachen und Verfahren nach dem Landesenteignungsgesetz, Kennzeichen- und Gemeinschaftsmarkenstreitsachen, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterstreitsachen sowie Topografieschutzsachen.

In Zivilsachen besteht bei dem Landgericht auch eine Spezialzuständigkeit für Bau- und Architektensachen.

Die Strafkammern sind als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig für alle Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts gehören. Für verschiedene Verbrechen ist eine Strafkammer als Schwurgericht zuständig. Die Strafkammern sind außerdem zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts. Darüber hinaus gibt es für Jugendschutzsachen zwei Jugendkammer. Ferner verfügt das Landgericht Frankenthal (Pfalz) über eine Strafvollstreckungskammer.

Außerdem ist in Frankenthal zentral für den gesamten Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts die Überwachungsstelle für die unter Führungsaufsicht gestellten Personen eingerichtet.

Wesentliche Ausnahmen von den allgemeinen Aufgaben eines Landgerichts: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (hier zuständig: Landgericht Mainz); Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (hier zuständig: Landgericht Trier); Wertpapierbereinigungssachen (hier zuständig: Landgericht Mainz); Wirtschaftsstrafsachen (hier: zuständig Landgericht Kaiserslautern); Wein- und Lebensmittelstrafsachen (hier zuständig: Landgericht Bad Kreuznach); Staatsschutzsachen gemäß § 74a GVG (hier zuständig: Landgericht Zweibrücken ).

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